I. Allgemeines / Geltungsbereich
Alle Angebote, Bestellungen, Aufträge und Lieferungen erfolgen ausschliesslich gemäss den allgemeinen Verkaufsbedingungen. Der Katalog und die Angebote der Firma LEO COMPONENTS AG richten sich nur an Käufer, welche die Ware ausschliesslich im Rahmen ihrer selbständigen gewerblichen Tätigkeit als Wiederverkäufer verwenden. Mit Auftragserteilung bestätigt der Käufer die entsprechende Verwendung der Ware. Die AGB‘s gelten für alle Vertrags- und Geschäfts- verbindungen zwischen der LEO COMPONENTS AG und den jeweiligen Vertrags- bzw. Geschäftspartnern. Massgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese AGB‘s gelten ausschliesslich. Sofern die AGB‘s eines Geschäftspartners diesen AGB‘s entgegenstehen bzw. widersprechen, wird diesen Punkten bereits jetzt widersprochen. Solche AGB‘s haben nur dann Geltung, wenn den betreffenden Punkten selbst schriftlich zugestimmt wurde. Sofern die AGB‘s des Geschäftspartners mit den AGB‘s der LEO COMPONENTS AG im Widerspruch stehen, sind allein die AGB‘s der LEO COMPONENTS AG gültig. Der Geschäftspartner stimmt ausdrücklich zu, dass seine AGB‘s nachrangig behandelt werden.
II. Angebote
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Ein Auftrag gilt erst nach unserer schriftlichen Bestätigung als verbindlich. Angebote der Kunden erfolgen in der Regel durch Übermittlung eines ausgefüllten Bestellformulars. Dieses Angebot gilt mit Ausführung der Lieferung und der Übermittlung einer Rechnung als angenommen, wenn die Versendung der Ware ab Eingang des Kundenangebotes innerhalb einer Frist von 4 Wochen erfolgt. Bestellt ein Kunde eine Vielzahl von Waren, und können diese nur zum Teil ausgeliefert werden, so kommt mit Zusendung des lieferbaren Teils der Ware ein Vertrag über den Ankauf dieser Waren zustande, es sei denn, die Teillieferung ist für den Kunden offensichtlich sinnlos, oder der Kunde hat bei der Bestellung schriftlich darauf hingewiesen, dass er nur an einer vollständigen Lieferung Interesse hat.
III. Preise
Die Preise gelten ab Firma LEO COMPONENTS AG als Nettoeinzelpreis zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und Versandkosten, Preisirrtümer vorbehalten. Sollten sich die im Katalog angegebenen Preise bis zur Auslieferung der bestellten Ware nicht halten lassen, werden die veränderten Preisangaben dem Kunden mit Auslieferung und Übermittlung der Rechnung bekannt gegeben. Der Kunde kann im Falle einer solchen Preiserhöhung die Ware unverzüglich zu- rückweisen und der Firma LEO COMPONENTS AG auf deren Kosten zurücksenden, wenn der erhöhte Nettopreis den im letzten Katalog abgedruckten Preis um mindestens 10% übersteigt.
IV. Rückgaberecht
Dem Kunden wird für den Fall des Nichtgefallens der über- sandten Ware ein Rückgaberecht von 7 Tagen ab Erhalt der Ware zugestanden. Für die Berechnung der Rückgabefrist gilt die Ware spätestens mit Ablauf des dritten Werktages nach Versendung als beim Kunden zugegangen. Einen späteren Anlieferungszeitpunkt muss der Kunde beweisen. Das Rückgaberecht besteht nur, wenn die Ware ordnungsgemäss un- ter Verwendung der Originalverpackung in der Art und Weise an die Firma LEO Components AG zurückgesandt wird, dass eine Beschädigung der Ware soweit als möglich ausgeschlossen ist. Kommt eine zurückgesandte Ware beschädigt bei der Firma LEO Components AG an, so ist der Kunde verp ichtet, den Rechnungspreis für die beschädigte Ware zu bezahlen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass ihn keinerlei Verschulden trifft. Die Kosten der Rücksendung im Rahmen des Rückgaberechts trägt der Kunde. Das Rückgaberecht besteht nicht bei Sonderanfertigungen und wenn der Kunde und die Firma LEO Components AG dies vor Ausführung der Lieferung vereinbaren.
V. Gewährleistung / Schadenersatz / Verjährung
Offensichtliche Mängel – insbesondere Transportschäden der Ware – hat der Kunde der Firma LEO COMPONENTS AG ohne schuldhaftes Verzögern schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige muss spätestens innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Erhalt der Ware erfolgen. Bei Vorliegen eines Mangels ist die Firma LEO COMPONENTS AG zunächst zur Nachbesserung bzw. Er- satzlieferung berechtigt, wobei die Nachlieferung portofrei erfolgt. Schlagen zwei Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuche fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Etwaige Schadenersatzansprü- che gegen die LEO COMPONENTS AG verjähren grundsätz- lich innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber nach Ablauf von zwei Jahren nach der Übergabe.
VI. Haftungsbeschränkung
Die LEO COMPONENTS AG haftet dem Geschäftspartner nicht für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. So- fern der Kunde Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit behauptet, muss der Kunde dies beweisen. Die LEO COMPONENTS AG muss sohin nicht beweisen, dass es an Vorsatz oder der groben Fahrlässigkeit fehlt. Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet die Firma LEO COMPONENTS AG nur für etwaige verbundene Nachteile des Kunden, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung. Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Firma LEO COMPONENTS AG für die von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachten Schäden ist ausgeschlossen.
VII. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zum Ausgleich der Firma LEO COMPONENTS AG aufgrund des Kaufvertrags zustehenden Forderungen Eigentum der Firma LEO COMPONENTS AG. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für Forderungen der Firma LEO COMPONENTS AG gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen den Forderungen. Auf Verlangen des Kunden ist die Firma LEO COMPONENTS AG zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verp ichtet, wenn der Kunde sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt und in Bezug auf die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbedingung angemessene Sicherheit leistet. So lange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde über die Ware weder verfügen noch Dritten vertrag- lich ein Nutzungsrecht einräumen.
VIII. Zahlung
Die Firma LEO COMPONENTS AG liefert bei Stammkunden auf Rechnungsbasis. Forderungen aus Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt der Rechnung und der Ware fällig und ohne Ab- zug zu begleichen. Nach Ablauf der genannten 14 Tage tritt Zahlungsverzug ein. Für den Fall gelten 12% Verzugszinsen als vereinbart. Der Geschäftspartner der LEO COMPONENTS AG ist nicht berechtigt, mit allfälligen Forderungen gegenüber der LEO COMPONENTS AG aufzurechnen. Ebenso ist der Geschäfts- partner nicht befugt, allfällige Forderungen gegenüber der LEO COMPONENTS AG an Dritte abzutreten. Eine solche For- derungsabtretung ist gegenüber der LEO COMPONENTS AG rechtsunwirksam. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Ver- tragsparteien ist liechtensteinisches Recht anwendbar, Erfüllungsort ist FL-9487 Bendern. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der LEO COMPONENTS AG und seinen Geschäftspartnern wird als ausschliesslicher Zuständigkeitsort FL-9487 Bendern vereinbart, wobei es der LEO COMPONENTS AG frei steht, auch jeden anderen zulässigen Gerichtsstand – auch im Ausland – zu wählen.
XI. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB‘s teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben davon die übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle einer eventuell unwirksamen Bestimmung gilt jene als vereinbart, die der Bestimmung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der LEO COMPONENTS AG am nächsten kommt.
XII. Mündliche Nebenabreden
Sämtliche Mitteilungen, Benachrichtigungen, Fristsetzungen, Mängelrügen, etc. insbesondere auch von diesen AGB‘s abweichende Vereinbarungen bedürfen für die Gültigkeit der Schriftform. Wurde keine Schriftform eingehalten, so sind die betreffenden Nebenabreden für die LEO COMPONENTS AG nicht verbindlich und daher rechtsunwirksam. Dies gilt insbesondere auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
XIII. Datenschutz
Der Käufer willigt ausdrücklich ein, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten für geschäftliche Zwecke, insbesondere auch für Marketing erfolgen kann. Dies betrifft auch die Verarbeitung mittels EDV. Diese Einwilligung kann vom Käufer jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Käufer stimmt ausdrücklich zu, dass ihm sämtliche Zusendungen samt Werbematerialen auch im elektronischen Weg (Fax, Email, SMS, etc.) zugesendet werden dürfen. Die diesbezügliche Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.